• März 2012

    Bald rollen Castortransporte wieder. Viele Anwohner der Straßen, durch die der Atommüll transportiert werden soll, sind davon nicht begeistert. Sie fürchten Strahlengefahren. Doch das Niedersächsische Verwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 30.08.2011 die Möglichkeit von Anwohnern, Klage einzureichen, ausgeschlossen. Die einzuhaltenden Grenzwerte seien klar in den Regelungen zum Gefahrguttransport definiert und würden nach einem anderen System festgelegt als in der Strahlenschutzverordnung. Die Rechtsprechung, die die Klagebefugnis gegen das Genehmigen von ortsgebundenen Anlagen betrifft, könne deshalb nicht auf die Transportgenehmigungen angewandt werden. Revision gegen dieses Urteil des OVG ist allerdings möglich.

    OVG Niedersachsen, AZ 7 LB 58/09; 7 LB 59/09

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