• September 2012

    Bei Besitz von Kinderpornographie reicht es nicht aus, nur der einfachen Löschfunktion zu vertrauen. Nach der Rechtsprechung liegt der Besitz von Kinderpornographie auch noch vor, wenn sich die Dateien wiederherstellen lassen. Hier hilft dann nur ein Programm zum sicheren Löschen, welches die gelöschten Bereiche mehrfach überschreibt.

    Ungleich schwieriger wird es bei Daten, die auf anderen Servern gespeichert werden, beim Cloud-Computing, etc. Wenn sicheres Löschen bei fremden Computern nicht möglich ist, muss es beim einfachen Löschen bleiben.

    Das Löschen allein wird aber in den wenigsten Fällen ausreichen. In der Regel wird eine Therapie anzuraten sein. Jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht zeigt mir, dass nur wenige Mandanten sich in einem Bereich von unter 1.000 Bildern bewegen. In der Regel lassen diese hohen Zahlen dann auf eine Sucht schließen, bei der therapeutische Hilfe notwendig ist.

    Eine strafrechtliche Beratung ist immer zu empfehlen, da man nie weiß, ob nicht doch einmal die Polizei um 6.00 Uhr an die Tür klopft. Gerade bei größeren Foren und Tauschbörsen sammeln die internationalen Polizeibehörden oft über Monate IP-Adressen, Kreditkartendaten, etc. bevor sie in abgestimmten Aktionen über Staatsgrenzen hinweg aktiv werden. Eine Durchsuchung lässt sich nicht verhindern, aber den Ablauf zu kennen, kann Fehler vermeiden helfen. Hier kann der Rat nur lauten, sich nicht überraschen zu lassen, sondern schon vorher anwaltlichen Rat zu suchen.

    Rechtsanwalt Malte Höpfner

    Allee der Kosmonauten 28

    12681 Berlin

    Tel.: 030-5480 1493

    E-Mail : Hilfe@Straf-Kanzlei.de