• April 2007

    Ein Teckel ist während der Jagdsausübung auf eine Landstraße mit einem PKW kollidiert. Daraufhin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, mit einem Bußgeldbescheid iHv, 28,10 Euro gegen den Hundeführer. Begründung: Der Hundeführer habe als Verantwortlicher den Hund ohne geeignetes Personal auf die Straße gelassen.

    Das Verfahren wurde jedoch gem § 47 II OwiG vom Amtsgericht Speyer eingestellt. Der Einspruch war somit erfolgreich.