• August 2010

    Am 05.04.10 ist der sog. Visakodex der Europäischen Union (VO Nr. 810/2009) in Kraft getreten. Hier finden sich neue Rechtsgrundlagen für die Erteilen von Schengen-Visa. Ein Schengen-Visum ist ein Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, gültig für den gesamten Schengenraum.

    Die wichtigsten Änderungen für den Antragsteller:

    Es gibt ein neues Antragsformular.

    Es wurden Fristen für die Antragsbearbeitung eingeführt: 1. Wartezeit auf einen Termin soll 14 Tage nicht übersteigen, 2. Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag darf 15 Tage nicht übersteigen (Art. 23 Visakodex).

    Jede Ablehnung eines Visums muss künftig begründet und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden (Ausnahme: für Tourismusvisa erst ab 05.04.2011).

    Die Visumkategorien wurden geändert. Die Kategorien B und D+C wurden gestrichen. Neben der Kategorie D (Nationales Visum!) wird es in Zukunft nur noch die Kategorien A (Flughafentransit) und C geben.

    Mit einem nationalen Visum (D) sind seit dem in Kraft treten des Visakodex schengenweite Reisen möglich.

    Hinsichtlich der Reisepässe des Antragstellers ist zu beachten, dass diese jetzt zwingend innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung ausgestellt sein müssen (vgl. Art. 12 Visakodex). Außerdem muss der Reisepass noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein und mindestens zwei leere Seiten aufweisen.