
März 2011
Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen von einem Profi durchführen zu lassen, ist nicht billig. Deshalb greifen viele selbst zu Tapeziertisch und Pinsel. Das ist auch dann zulässig, wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass Maler- und Tapezierarbeiten fachgerecht ausgeführt werden müssen, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 294/09) und schaffte damit mehr Klarheit im Mietrecht. Voraussetzung ist natürlich ein passables Ergebnis! Sollte aber im Mietvertrag gar stehen, dass diese Schönheitsreparaturen in die Hände von Handwerkern gegeben werden müssen, ist diese Klausel sogar komplett ungültig und es muss überhaupt nicht renoviert werden!
Foto: Rainer Sturm, pixelio.de