• April 2011

    Ein Internetdienstleister bot Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewallprogramm an. Dass es sich in Wahrheit um einen Abonnementvertrag handelte, der automatisch verlängert wird, falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Probezeit kündigt, stand lediglich im Kleingedruckten. Nach Ablauf der Freimonate wurden dann auch Kosten in Höhe von 4,99 Euro monatlich fällig. Das Sicherheitspaket befand sich bei dem Angebot bereits im Warenkorb, der Kunde musste es selber entfernen, falls er es nicht haben wollte. Das LG Koblenz entschied, dass das Angebot irreführend ist und daher kein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen bestand. Es wäre ein leichtes gewesen, deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hinzuweisen, dies hätte dann auch getan werden müssen.

    Urteil vom 18.05.2010 (1 HK O 85/09)

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