• Oktober 2015

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc.

    Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Two And A Half Men” ab.

    Im Februar 2015 wurde die Serie mit einem einstündigen Serienfinale nach 262 Folgen beendet. An Folgen dieser letzten 12. Staffel wurden Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Wer also heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern.

    Für das Anbieten einer Folge der TV-Serie „Two and a Half Men“ verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin