Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Berufsunfähigkeit

Der Beruf ist eine tragende Säule im Leben eines Menschen. Ausbildungs- und Studiengänge waren Garant dafür, eine sozial und finanziell attraktive Position zu erreichen. Wem ein solcher Beruf auch Berufung ist, hat über den materiellen Aspekt hinaus auch einen großen ideellen Gewinn. All dies kann durch chronische Erkrankung oder Folgen eines Unfalls zunichte gemacht werden.

Berufsunfähigkeit vermehrt durch psychische Erkrankungen

Es ist nichts Neues, durch Erkrankung oder Unfallfolgen die Fähigkeiten zu verlieren, seinen erlernten Beruf weiter auszuüben. Klassische Beispiele für eine reaktive Berufsunfähigkeit durch körperliche Symptomatik sind folgende: Eine Friseurin entwickelt eine Allergie gegen die Stoffe, mit denen Sie bei Haarpflege in ihrem Beruf umgehen muss. Ein Bäcker bekommt eine Mehlstauballergie und kann so seinen Bäckerberuf nicht mehr ausüben. Hier wurde früher zu Lasten des Rentenversicherungsträgers, der Agentur für Arbeit oder einer Berufsgenossenschaft unbürokratisch umgeschult. Doch bei den Ursachen für Berufsunfähigkeit haben Verschiebungen stattgefunden, wie ein Vergleich zwischen 2014 und 2008 zeigt:

Ursache 2014 2008

- psychische Ursachen 31.55 % 20.06 %

- Erkrankungen Bewegungsapparat 21.17 % 27,00 %

- Krebserkrankungen 15.00 % 15.40 %

- Unfälle 9,41 % 11.30 %

- Herz-Kreislauferkrankungen 7,76 % 15.60 %

- Sonstige Erkrankungen 15.11 % 11.20 %

(Studie Morgen & Morgen)

Psychische Erkrankungen haben stark zugenommen und sind heute Hauptursache für Berufsunfähigkeit.

Dies hat heute leider Konsequenzen für die Chancen, eine Rente oder Umschulung bewilligt zu bekommen.

Recht oft erst durch einen Anwalt

Berufsunfähigkeit wird rechtlich durch § 240 Abs. 2 SGB VI geregelt. Nach 1961 geborenen Betroffenen wird seit 2001 zugemutet, auch berufsfremd zu arbeiten. Das Bundessozialgericht hat zum Entscheid hierüber ein Mehrstufenschema entwickelt. So werden strittige Fragen zur Berufsunfähigkeit und Umschulung oft erst nach Gang vor das Sozialgericht im Sinne des Antragsstellers entschieden.

Die Rentenversicherungsträger haben den Zugang zur Teilberentung oder beruflichen Rehabilitation (Umschulung) erschwert. Auch lassen sich psychische Erkrankungen schwerer objektiv diagnostizieren und haben noch immer stigmatisierenden Charakter. Betroffene sind also gut beraten, einen fachlich versierten Anwalt zur Wahrung ihrer Interessen hinzuzuziehen.