Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

BAföG

Das BAföG verfolgt das Ziel, Chancengleichheit für Schüler und Studenten bei der Berufsausbildung herzustellen. Junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien soll der Weg zu einem qualifizierten Beruf leichter gemacht werden. Konsequenterweise ist das BAföG daher als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs angelegt.

Für Schüler und Studenten

Die BAföG-Förderung richtet sich an Schüler (ab dem 10. Schuljahr) und Studenten. Die Ausbildung im dualen System - die typische Lehre - wird dagegen nicht gefördert. Finanziell unterstützt wird vor allem die erste berufliche Qualifikation. Bei Zweitausbildungen nach Ausbildungsabbrüchen und -wechseln gelten erhebliche Einschränkungen.

Die Dauer der Förderung orientiert sich an der Länge der Ausbildung. Bei Studiengängen ist sie - mit engen Ausnahmen - auf die Regelstudienzeit begrenzt. Danach besteht ggf. die Möglichkeit für ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen.

Bedarf, Einkommen und Vermögen

Die Förderhöhe ist sehr differenziert ausgestaltet und hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Schüler erhalten BAföG grundsätzlich als - nicht rückzahlbaren - Zuschuss. Bei Studenten wird die Förderung hälftig als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Bei besonders erfolgreichem und zügigem Studienabschluss werden Teile des Darlehens erlassen. Die Tilgung erfolgt erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderung und kann auf bis zu zwanzig Jahre gestreckt werden.

Der Förderhöchstsatz liegt bei 670 Euro/Monat. Die tatsächliche Höhe des BAföG richtet sich aber nach dem Bedarf sowie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen unter Einbeziehung der Eltern. Einkommen und Vermögen werden auf den Bedarf angerechnet und reduzieren den Förderanspruch.

Vielfacher rechtlicher Klärungsbedarf

Für BAföG-Entscheidungen sind die Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Es überrascht nicht, dass es im Zusammenhang mit dem BAföG zu einer Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten kommt. Da es zahlreiche Ausnahmen, Sonderregelungen und individuelle Fallkonstellationen gibt, entstehen immer wieder Auslegungsfragen. Vor allem im Zusammenhang mit der Anspruchsberechtigung, der Festlegung des Fördersatzes und Fragen der Darlehensrückzahlung sind juristische Auseinandersetzungen typisch.

Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt kann dabei weiterhelfen. Dabei sollte wegen der komplexen Materie ein Anwalt eingeschaltet werden, der sich auf BAföG-Recht spezialisiert hat.