• Oktober 2010

    Mieter müssen bei Schimmel für die Instandsetzung aufkommen, wenn die Wohnung nicht ausreichend beheizt und gelüftet wurde.
    Ein Mieter, der in seiner Wohnung Schimmelbefall bemerkte, vermutete, ein Wasserschaden sei die Ursache, und kürzte daraufhin die Miete. Zu unrecht, wie das Amtsgericht Nürtingen am 23.09.2010 feststellte (Az.: 42c 1905/09). Ein Gutachter, den der Vermieter hinzugezogen hatte, stellte fest, dass der Schaden durch den Mieter selbst verursacht worden war. Dieser hatte, nachdem neue, dichtere Fenster eingebaut worden waren, nicht mehr ausreichend gelüftet und die Wohnung kaum beheizt. Nun muss der Mieter nicht nur die Mietminderung rückgängig machen, sondern auch für die Behebung des Schadens aufkommen.