Juni 2018 • mal gelesen

Rechtslexikon

Ausländerrecht

Mit rechtlicher Hilfe erfolgreich Regelungen des Ausländerrechts umsetzen

Mit einem Anwalt können die komplizierten Regelungen des Ausländerrechts verstanden und durchgesetzt werden. Das Ausländerrecht befasst sich ausschließlich mit Fragen der Staatsangehörigkeit und nicht mit anderen Merkmalen wie beispielsweise dem Wohnsitz der Einzelperson. Die häufigsten Anknüpfungspunkte beim Anwalt-Besuch sind Bestimmungen über die Niederlassung, Einreise, den Aufenthalt, das Steuerrecht, die Erwerbstätigkeit und die soziale Sicherung. Ein wichtiger Bestandteil des Ausländerrechts ist das Schengen-Recht, welches das Aufenthaltsrecht und Visum-Recht von Angehörigen dritter Staaten regelt. Mit dem EU-Recht wird Unionsbürgern und deren Angehörigen erlaubt sich innerhalb der EU zu bewegen und sich dort aufzuhalten.

Wichtige Regelungen des Ausländerrechts

Das Ausländerrecht befasst sich unter anderem mit der Antragstellung auf Asyl. So können Personen nur in einem einzigen Staat Asylanträge stellen: Die gleichzeitige Antragstellung in verschiedenen EU-Staaten wird durch den Abgleich von Fingerabdrücken unterbunden. Weitere Themen des Ausländerrechts sind Richtlinien zur Zusammenführung von Familien und die Befassung mit Opfern von Menschenhandel sowie langfristig aufenthaltsberechtigter Angehöriger dritter Staaten. Neben der EU-Gesetze sind insbesondere das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthaltsverordnung ausschlaggebend. Mit der Aufenthaltsverordnung werden Angelegenheiten wie Passpflicht, Visumsverfahren, ausweisrechtliche Pflichten, Ordnungswidrigkeiten und Arbeitserlaubnis geregelt. Aufgrund der Tatsache, dass die Steuer innerhalb Deutschlands sowohl für Deutsche als auch für Ausländer in gleicher Höhe erhoben wird, werden in der Steuererklärung keine Angaben zur Staatsangehörigkeit erhoben. Aufgrund der Komplexität ausländerrechtlicher Sachverhalte sollte im Zweifelsfall eine rechtliche Beratung aufgesucht werden, welche kompetent und qualifiziert Auskunft geben kann.