• November 2015

    Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

    Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht nun schnell ändern.

    Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ließ durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

    Berichten zufolge handelte es sich kürzlich auch um den Film bzw. die Dramödie: „Ich und Earl und das Mädchen“. Der Film feierte auf dem Sundance Film Festival seine Premiere und konnte dort neben dem Publikumspreis auch den großen Preis der Jury einheimsen.

    „Ich und Earl und das Mädchen“ handelt von einer ungewöhnlichen Freundschaft eines jungen filmbesessenen Außenseiters (Greg) mit einer krebskranken Mitschülerin. Gegen seinen Willen beginnt er Zeit zu verbringen mit seiner Mitschülerin Rachel, die mit Krebs diagnostiziert wurde, als ihn seine Eltern dazu verdonnern, ihr in ihrer verblieben Zeit auf Erden ein guter Freund zu sein. Greg muss sich dabei auseinandersetzen mit der Vergänglichkeit des Lebens und Werten wie Freundschaft.

    Was wird verlangt?

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,- Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin