• Juli 2015

    Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung an der Serie „iZombie“ vorgeworfen? Nach dem Ende des Poststreiks landen auch wieder Abmahnungen in den Briefkästen der Internetanschlussinhaber.

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH erneut ab.

    Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin