• Oktober 2015

    Erneut lässt die Tele München Fernseh GmbH wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Berichten zufolge handelt es sich hierbei um Film „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes“.

    Die Forderung? Eine beigelegte Unterlassungserklärung soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen unterschrieben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 € sehen die Rechteinhaber die behaupteten Ansprüche als abgegolten an.

    Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin