Dezember 2009
Die Abmahnwelle wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten, Filesharing, Urheberechtsverletzungen bezüglich einzelner Musiktitel und Künstler, aber auch bzgl. der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung geschützter Fotografien und Filme, rollt weiter. Beachtenswert hierzu auch die Beiträge vieler hochgeschätzter Kollegen auf dieser Seite und in vielen Blogs und Foren im Internet.
Auf Grund der Erfahrung der letzten Wochen, - dass die Abmahnungen gerne am Freitag und Samstag eintreffen -, haben wir uns entschlossen eine Beratungs- und Infohotline für Abgemahnte einzurichten. Wir sind außer per E-Mail auch telefonisch erreichbar, um akute Fragen rund um das Thema zu beantworten.
Auch wenn der Schock zunächst tief sitzt, - es geht ja doch immer gleich um mittlere drei- bis vierstellige Beträge, - sollten Sie nicht unüberlegt handeln - etwa "alles unterschreiben und überweisen - damit die Sache vom Tisch ist".
Es ist, von Einzelfällen abgesehen, davon auszugehen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung wenigstens möglich ist.
Daher hat das Verlangen und die Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich ihre Berechtigung, alleine schon, um einer teuren einstweiligen Verfügung vorzubeugen.
Und auch die oft "superkurzen" Fristen sind berechtigt und grundsätzlich einzuhalten.
ABER NIEMALS! die den Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, SONDERN eine für den jeweiligen Einzelfall MODIFIZIERTE Unterlassungserklärung.
Was das im Einzelnen heißt und inwieweit die den Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden sollte und worauf sie inhaltlich beschränkt werden sollte (...ohne Anerkennung einer Rechtspflicht... und beschränkt auf ein konkretes Unterlassen, keine darüberhinausgehende Verpflichtung abgeben...), erläutern wir - wie viele unserer spezialisierten Kollegen im ganzen Bundesgebiet - Ihnen gerne.
Die Frage ob und wenn ja in welcher Höhe, Schadensersatz zu leisten ist und auf welcher Grundlage bedarf einer Prüfung des Einzelfalles. Oft gibt es gute Gründe die einen Anspruch dem Grund und insbesondere der Höhe nach wenigstens fraglich erscheinen lassen.
Ob und welche Verteidigungsstrategie erfolgversprechend ist, besprechen Sie am besten mit einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Aber natürlich wünschen wir allen einen abmahnfreien 4. Advent.
Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator
08075 9140608