Oktober 2016
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Liebesfilm "The 100" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!
Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "The 100" ab.
Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "The 100"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!
- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
- In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
- Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
Falls Sie noch offene Fragen haben wenden Sie sich an uns. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und bieten Ihnen gerne eine unverbindliche Erstberatung an. Rufen Sie uns unter 030 88 70 23 80 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@ra-juedemann.de.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstraße 37
10629 Berlin