• Dezember 2016

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem britischen Film "Paddington" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell wieder im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen des Films "Paddington" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Paddington"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

    ° Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

    ° Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

    Falls Sie noch offene Fragen haben wenden Sie sich an uns. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und bieten Ihnen gerne eine unverbindliche Erstberatung an. Rufen Sie uns unter 030 88 70 23 80 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@ra-juedemann.de.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin