• Oktober 2016

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Liebesfilm "Ein ganzes halbes Jahr" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "Ein ganzes halbes Jahr" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Ein ganzes halbes Jahr"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

    1. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

    2. Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

    Falls Sie noch offene Fragen haben oder sich unsicher sind, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollen, vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung bei uns. Rufen Sie uns unter 030 88 70 23 80 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@ra-juedemann.de.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin