• Oktober 2016

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Die Unfassbaren 2" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Films "Die Unfassbaren 2" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin