• Oktober 2016

    Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Film "Batman v Superman: Dawn of Justice" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "Batman v Superman: Dawn of Justice" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Batman v Superman: Dawn of Justice"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

    • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

    • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin