• Oktober 2015

    Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Train Simulator 2015 " durch File-Sharing. Wie können Betroffene reagieren?

    Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

    Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte für die Aerosoft GmbH ab.

    Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel: "Train Simulator 2015".

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsvearletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin