• März 2013

    Vermehrt erreichen in letzter Zeit Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Internetanschlussinhaber. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begangen hätten, indem sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Online-Tauschbörse (p2p) ohne Erlaubnis des entsprechenden Rechteinhabers und damit rechtswidrig zur Verfügung gestellt hätten. Im Auftrag des durch die behauptete Handlung geschädigten Rechteinhabers werden infolgedessen in dem Schreiben Unterlassungs- und Zahlungsforderungen gegenüber dem Anschlussinhaber geltend gemacht.

    Dabei ist Berichten zufolge Gegenstand aktueller Abmahnungen im Auftrag von MFA+ Filmdistribution das ab Mai 2013 im deutschen Handel erhältliche Fantasy-Drama

    „Beasts of the Southern Wild“

    des Regisseurs Benh Zeitlin.

    Dieses Werk soll angeblich über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Vielen ist dabei unbekannt, dass gem. der Funktionsweise von Internet-Tauschbörsen beim Herunterladen eines Werkes Inhalte, die sich bereits auf dem eigenen Rechner befinden, zeitgleich wiederum anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand ist von daher auch schon durch das vermeintlich alleinige Downloaden erfüllt.

    Es wird erklärt, dass dem Rechteinhaber durch die behauptete Handlung Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber dem Abgemahnten entstanden wären. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ihm auch unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

    Somit wird von den betroffenen Anschlussinhabern unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz entstandenen Schadens und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten aber auch ein Vergleichsangebot unterbreitet, bei dem mit Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.298,00 EUR der Auftraggeber sämtliche bzgl. des ausgewiesenen Verstoßes entstandenen Ansprüche als abgegolten ansehe.

    Wie sollte man sich als Empfänger eines solchen Abmahnschreibens am besten verhalten?

    Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

    Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

    Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

    Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

    Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

    Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

    Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

    Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr

    Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin