• März 2009

    Bei der Vorbereitung und Durchführung von Mergers & Aquisitions (M&A) sowie bei Unternehmens­zusammenschlüssen sind viele Rechtsbereiche tangiert (Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Umwandlungsrecht, etc.). Nachfolgend sollen die M&A-Maßnahmen aus dem Blickwinkel des Gesellschaftsrecht kurz beschrieben werden.

    Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Transaktionen zwei Ebenen zu unterscheiden, die oft einander tangieren: für die Organisation des Zusammenschlusses stellt sich zum einen im Außenverhältnis die Frage der Rechtsform und zum anderen im Innenverhältnis die Problematik des Interessenausgleichs der Gesellschafter.

    Erstens, die Rechtsform des Unternehmens richtet sich nach der Zielsetzung der Beteiligten (IPO, kaltes Delisting, Haftungsbegrenzung, Verhinderung der Jahrespublizität, Besteuerung, etc.). Zweitens, die internen Regelungen unter den Gesellschaftern können unzählbare Facetten aufweisen (spezielle Kauf- und Verkaufsoptionen, Zustimmungsvorbehalte gegenüber Unternehmensleitung, protektionistische Ausschlussrechte, liquiditätsschonende Abfindungsregelungen, etc.).

    Die gesellschaftsrechtliche Durchführung eines Unternehmenszusammenschlusses betrifft dabei grundsätzlich folgende Fragen:

    - Aufnahme neuer Gesellschafter, ggf. durch Kapitalerhöhung bei Kapitalgesellschaften;
    - Gesellschafterwechsel;
    - Gründung von Personen- oder Kapitalgesellschaften;
    - Einbringung von Unternehmen;
    - Anwachsungen in Personengesellschaften;
    - Formen der Unternehmensumwandlung, typischerweise durch Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (Gesamtrechtsnachfolge).