Februar 2016
Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen dem Album „Scooter – The Fifth Chapter“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung der urheberrechtlich geschützten Lieder über Online-Tauschbörsen (p2p).
Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (hier 2.400,- EUR) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Aus folgenden Titeln besteht das Scooter-Album „The Fifth Chapter“:
- Scooter – „T5C“
- Scooter – „Who’s That Rave?“
- Scooter And Vassy – „Today – Scooter / Vassy“
- Scooter – „We Got The Sound“
- Scooter And Vassy – „Radiate – Scooter / Vassy“
- Scooter – „999 (Call The Police)“
- Scooter – „King Of The Land“
- Scooter – „Bigroom Blitz“
- Scooter – „Chopstick (Mado Kara Mieru)“
- Scooter – „Home Again“
- Scooter – „Fuck Forever“
- Scooter – „Jaguare“
- Scooter – „T.O.O.“
- Scooter – „Listen“
- Scooter – „Can’t Stop The Hardcore“
- Scooter – „Fallin’“
- Scooter – „In Need“
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstraße 37
10629 Berlin