• Januar 2016

    Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian erneut für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen der Dateisammlung „Fitness Hits Vol. 1“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder über Online-Tauschbörsen (p2p).

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (oft mehrere hundert Euro) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin