• Mai 2014

    Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

    Berichten zufolge ließ die Digirights Administration GmbH die illegale Verbreitung des Werkes "Kontor Top Of The Clubs Vol 61" von der DigiRights Adminstration GmbH abmahnen.

    Auf diesem sind u.a. folgende Tonaufnahmen enthalten:

    • Hardwell feat. Matthew Koma – Dare You
    • SESA – Bring The Noise
    • Patrick Miller – Who's Gonna Know (David May Extended Mix)
    • Nicky Romero & Sunnery James & Ryan Marciano feat. Fast Eddie – S.O.T.U.
    • DJ Antoine vs Mad Mark – Crazy World
    • Code Beat & Teairra Marie feat. Flo Rida & Adassa – I Wanna Feel Real (David May Extended Mix)
    • Armin van Buuren – Save My Night
    • Dyro feat. Radboud – You Gotta Know
    • Dust & Diamonds & Teairra feat. Nicki Minaj – Damn (E–Partment 3AM Extended Mix)
    • Nicolaz feat. Angelika Vee – Riot
    • WEKEED – Wild Child
    • Chassio – Hurricane
    • Tiga vs Audion – Let's Go Dancing (Solomun Remix)
    • Dirty Disco Youth – The Bell
    • Dimitri Vegas & Like Mike vs Sander van Doorn – Project T (Martin Garrix Remix)
    • Moguai feat. Niles Mason – Can't Stop
    • Deorro – Yee
    • Tony Junior & DJ Ghost – Blow Up The Speakers (Boom)
    • NERVO & Ivan Gough feat. Beverly Knight – Not Taking This No More
    • Thomas Newson – Pallaroid
    • Firebeatz & Schella – Wicked
    • Quintino & MOTi feat. Taylr Renee – Dynamite
    • Funk D & Essentials – Pump Up
    • Scooter – Maria (I Like It Loud) (R.I.O. Remix)
    • Robbie Rivera & The EKGs – What To Do Now?
    • Nora En Pure – Come With Me (Hailing Jordan Remix)
    • Flosstradamus & Yellow Claw feat. Green Velvet – Pillz
    • Mike Candys vs Shaun Baker feat. Evelyn – Heaven & Hell
    • Bodybangers – Pump Up The Jam
    • Lisa Aberer feat. Flo Rida & Nathan – Counting The Seconds
    • M.iam.i feat. Flo Rida & Victoria Kern – Camouflage (Bodybangers Extended Mix)
    • Hardwell & MAKJ – Countdown
    • The Partysquad & Mitchell Niemeyer – Pantsdown
    • Tiësto feat. BT – Love Comes Again (Blasterjaxx Remix)
    • Bombs Away – Better Luck Next Time
    • Parachute Youth – Runaway (Jerome Remix)
    • Mako feat. Angel Taylor – Beam (Dannic Mix)
    • Contiez feat. Treyy G – Trumpsta (Djuro Remix)
    • Vicetone feat. Daniel Gidlund – Chasing Time
    • Jay Frog – Silence (Festival Mix)

    Das Werk soll über den Internetanschluss des Betroffenen den Nutzern einer bestimmten Online-Tauschbörse ohne Erlaubnis der Auftraggeberin zum Download angeboten und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Viele wissen dabei nicht, dass der Tatbestand auch schon mit dem vermeintlich bloßen Download erfüllt ist. Dies liegt daran, dass beim Herunterladen eines Werkes gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte den anderen Nutzern der entsprechenden Tauschbörse gleichzeitig wiederum zur Verfügung gestellt werden.

    Die Mandantin der Kanzlei Sebastian sei aufgrund der behaupteten Tat in ihren Rechten verletzt worden, wodurch ihr Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz entstanden seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung auch Ersatzansprüche im Hinblick auf die Rechtsverfolgungskosten und die hierzu erforderlichen Aufwendungen, zu deren Erstattung der Abgemahnte gemäß § 97a UrhG in jedem Fall verpflichtet sei, bestünden

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wie sollten Betroffene in solch einem Fall reagieren? Und was sollten sie dabei beachten?

    • Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.
    • Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.
    • Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.
    • Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war. Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen!
    • Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.
    • Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

    Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

    Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin