• Juni 2012

    Zurzeit mahnt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Anschlussinhaber im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH ab. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 16. September 2011 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum

    „MTV Unplugged - Live aus dem Hotel Atlantic von Udo Lindenberg.

    Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 1.200,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Auftraggeberin (Warner Music) durch den behaupteten Verstoß entstanden seien, unterbreitet.

    Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

    Ob Sie für den Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären.

    Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann