• August 2015

    Um schnell an Geld zu kommen, zieht Kylie Atkins in ein abgelegenes, großes Haus, in dem Webcam-Girls arbeiten. Mit anderen jungen Mädchen strippt sie vor laufender Kamera für zahlende Kunden. Sie erregt bald die Aufmerksamkeit eines Users namens „LoverBoy“ und setzt damit eine dramatische Geschichte in Gang. Kylies Kolleginnen spielen dem User einen Streich und dieser sucht nach Rache. Er findet die Adresse des Hauses heraus, und es beginnt ein Spiel um Leben und Tod.

    Ihre Adresse ist wohl auch „herausgefunden“ bzw. ermitteln worden, und Sie sind Empfänger einer Abmahnung geworden?

    Denn Berichten zufolge, mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer am Film „Girlhouse - Töte, was Du nicht kriegen kannst“ Urheberrechtsverletzungen ab.

    Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann