• Juli 2015

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc... und nun auch „Constantine”.

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Constantin Film Verleih GmbH erneut ab.

    Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an den Folgen der ersten Staffel der Serie „Constantine”.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Die Folgen der 1. Staffel lauten:

    Ep 13 Waiting for the Man
    Ep 12 Angels and Ministers of...
    Ep 11 A Whole World Out There
    Ep 10 Quid Pro Quo
    Ep 9 The Saint of Last Resor...
    Ep 8 The Saint of Last Resorts
    Ep 7 Blessed Are the Damned
    Ep 6 Rage of Caliban
    Ep 5 Danse Vaudou
    Ep 4 A Feast of Friends
    Ep 3 The Devil's Vinyl
    Ep 2 The Darkness Beneath
    Ep 1 Non Est Asylum

    Vorsicht: Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann