• Februar 2016

    Im Auftrag der Splendid Film GmbH fordert die Kanzlei Sasse & Partner erneut eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot. Diesmal handelt es sich um die erste Folge der ersten Staffel.

    Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an der Folge „Pilot“ der Serie „Fear The Walking Dead“ – Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

    Es handele sich um eine Urheberrechtsverletzung durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (oft durch sog. Torrents) -Netzwerken. So wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Folgen der 1. Staffel lauten im Übrigen:

    Ep 6 „The Good Man“

    Ep 5 „Cobalt“

    Ep 4 „Not Fade Away“

    Ep 3 „The Dog“

    Ep 2 „So Close, Yet So Far“

    Ep 1 „Pilot“

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin