• August 2012

    Die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Uptunes GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Gegenstand der Abmahnungen sind die Remix-Musiktitel

    „Blah Blah Blah“ und „Tik Tok“ der Sängerin Scarlet,

    deren Originale von der Popsängerin Kesha stammen.

    Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 450,00 EUR pro Titel zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Uptunes GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

    Behauptet wird, dass der entsprechende Song (bzw. beide Songs) über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde(n). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

    Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich der besagte Titel zum Teil auf verschiedenen Samplern und Chartcontainern befindet. Dies sind Zusammenstellungen von diversen Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Dabei kommt es häufig vor, dass nicht nur ein, sondern gleich mehrere Titel einer solchen Kompilation als jeweils einzelne Werke durch verschiedene Kanzleien für die entsprechenden Urheber abgemahnt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

    Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

    Ob Sie im Falle einer solchen Abmahnung für den behaupteten Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären. Da bei dem oben genannten Song wie gesagt Folgeabmahnungen drohen, bieten wir unseren Mandanten auch Flatrates, die die Beratung bzw. Verteidigung bezüglich der Titel aus dem gleichen Container/Sampler umfassen, an.

    Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

    www.ra-juedemann.de

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann