• Juli 2012

    Erneut mahnt die Berliner Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE im Auftrag der astragon Software GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) ab. Gegenstand der Abmahnungen ist das seit 25. November 2011 im deutschen Handel erhältliche Computerspiel

    Eisenbahn-Simulator 2012.

    Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Auftraggeberin (astragon) durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

    Behauptet wird, dass das Spiel über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung, der Anspruchsinhaberin erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

    Ob Sie im Falle einer solchen Abmahnung für den behaupteten Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Wir bieten hierzu eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen wir über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklären.

    Sie erreichen unsere Kanzlei unter: 030 / 69 04 1515.

    Sie finden uns unter der URL: www.ra-juedemann.de