• März 2016

    Berichten zufolge ließ RA Daniel Sebastian erneut für DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen der Compilation „About: Berlin Vol: 10“ abmahnen. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder über Online-Tauschbörsen (p2p).

    Was wird verlangt?

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (oft mehrere Hundert Euro) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Zu beachten ist ferner, dass sich einzelne Musiktitel oft auch auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations, z. B. „Bravo Hits“ oder eben sogenannten „German Top 100 Single Charts“-Containern, befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin