• Mai 2016

    Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an diversen Folgen der dritten Staffel der Serie „The Originals" ab.

    Für das Anbieten einer Folge der Serie verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Warner Bros., nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 Euro führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

    Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung – Wie kann man reagieren?

    Oft sind Vorwürfe unberechtigt. Allerdings sind trotz des Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf. Auch werden immer öfter Urheberrechtsverletzungen an TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Troop”, „The Flash”, „Better Call Saul”, „Sons of Anarchy”, „Blindspot”, „Arrow”, „Homeland”, „How I Met Your Mother”, „The Americans”, „New Girl”, „The Walking Dead”, „Crossing Lines”, „The Simpsons” etc. und nun auch die dritte Staffel der Serie „The Originals”.

    Weitere Titel der dritten Staffel, die ebenfalls Gegenstand von Abmahnungen werden können, lauten:

    Ep 19 No More Heartbreaks

    Ep 19 No More Heartbreaks

    Ep 18 The Devil Comes Here and sighs

    Ep 17 Behind the Black Horizon

    Ep 16 Alone With Everybody

    Ep 15 An Old Friend Calls

    Ep 14 A Streetcar Named Desire

    Ep 13 Heart Shaped Box

    Ep 12 Dead Angels

    Ep 11 Wild at Heart

    Ep 10 A Ghost Along the Mississippi

    Ep 9 Savior

    Ep 8 The Other Girl in New Orleans

    Ep 7 Out of the Easy

    Ep 6 Beautiful Mistake

    Ep 5 The Axeman's Letter

    Ep 4 A Walk on the Wild Side

    Ep 3 I'll See You in Hell or New Orleans

    Ep 2 You Hung the Moon

    Ep 1 For the Next Millennium

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin