• Oktober 2015

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. „Family Guy” „Homeland”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals” etc.

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH auch Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham” ab.

    „Gotham“ ist eine US-amerikanische Krimiserie, welche auf der Batman-Comicwelt von DC Comics basiert. Die Handlung spielt zeitlich vor der Erschaffung Batmans und schildert sowohl den Werdegang späterer Batman-Feinde sowie des heranwachsenden Bruce Wayne und des Polizisten James Gordon.

    Konkret wird jeweils eine Urheberrechtsverletzung an den Folgen „Arkham“ und „Penguin´s Umbrella“ der ersten Staffel von Gotham abgemahnt. Dabei besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin