• März 2016

    Der US-amerikanischer Actionfilm Im Herzen der See („In the Heart of the Sea“) kam am 3. Dezember 2015 in die deutschen Kinos als Buchverfilmung des gleichnamigen Buches von Nathaniel Philbrick: „Die letzte Fahrt des Walfängers Essex“ („In the Heart of the Sea: The Tragedy of the Whaleship Essex“).

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Im Herzen der See” ab. Dabei wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Schadensersatz zu zahlen, sowie die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin