• November 2015

    Immer öfter werden TV-Serien abgemahnt, so z. B. bei „Family Guy”, „Troop”, „Bones – Die Knochenjägerin”, „Modern Family”, „The Simpsons”, „Crossing Lines”, „Two And A Half Men“, „New Girl”, „Arrow”, „How I Met Your Mother”, „The Originals”, „Sons of Anarchy”, etc.

    Berichten zufolge mahnte die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch Urheberrechtsverletzungen an diversen Folgen der 5. Staffel Serie „Homeland” ab.

    Für das Anbieten einer Folge der Serie verlangt Waldorf Frommer für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie einen Schadenersatzanspruch und Rechtsanwaltskosten, was insgesamt zu einer Forderung von üblicherweise 519,50 EUR führt. Darüber hinaus soll innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

    Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werks ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

    Die bisher erschienenen Episoden der 5. Staffel:

    • Ep 6 Parabiosis
    • Ep 5 Better Call Saul
    • Ep 4 Why Is This Night Different
    • Ep 3 Super Powers
    • Ep 2 The Tradition of Hospitality
    • Ep 1 Separation Anxiety

      Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

      Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

      Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
      Welserstraße 10-12
      10777 Berlin