• März 2016

    Auch die vierte Staffel der DC-Comics-Action-Serie „Arrow“ ist, Berichten zufolge, Gegenstand von Abmahnungen geworden. Die Serie basiert auf der Comic-Figur Green Arrow, welche der Milliardär und Großindustrielle Oliver Queen schuf, um die Kriminalität in seiner Heimatstadt Starling City zu bekämpfen. Hierzu kreierte er den Charakter „Arrow” und gleichzeitig ein geheimes Doppelleben.

    Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nämlich Internetanschlussinhaber wegen der Folge „Blood Debts” (vierte Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (519,50 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin