• Juli 2015

    Im Auftrag der Techland SP.Z.O.O fordern die Rechtsanwälte Schutt Waetke Unterlassungserklärung und machen Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Dying Light" - Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Welserstraße 10-12
    10777 Berlin