• September 2010

    Eine der wichtigsten Fragen die man sich als Gründer stellen muss, ist die Frage nach der Rechtsform seines zukünftigen Unternehmens. Dabei kommt es darauf an, wie viel Geld man zur Verfügung hat und in wieweit man für sein Unternehmen haften will.

    In Deutschland sind verschiedene Rechtsformen für Unternehmen im Gesetz verankert, die hier aufgeführte Limited ist eine Englische Rechtsform, die jedoch in Deutschland recht verbreitet ist.

    Einzelunternehmer

    Will man sich allein Selbständig machen und möchte kein weiteres Geld in eine Rechtsform investieren, so wird man Einzelunternehmer. Als solcher haftet man mit seinem ganzen Privat-Vermögen für alle finanziellen Verpflichtungen des Geschäftes.

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR
    Wer mit mindestens einer weiteren Person zusammen gründet, geht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, insofern keine andere Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. In einer solchen GbR ist jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für alle belange der Gesellschaft haftbar.

    Kommanditgesellschaft Kg
    Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die nicht nur aus einzelnen Personen, sondern auch aus juristischen Personen, wie etwa einer GmbH bestehen kann. Dabei tritt ein Partner als sogenannter Komplementär auf, d.h. er ist vollständig mit seinem Vermögen haftbar für diese Firma. Außerdem gibt es mindestens einen Kommanditist, der nur mit einem vertraglich geregelte Anteil für die KG haftbar gemacht werden kann. Auf diese Weise kann der Komplementär seine Kapitaldecke und damit die Chance für das Unternehmen erhöhen, wobei er fast vollständig die Kontrolle behält, während der Kommanditist eine gewisse Sicherheit hat und trotzdem am Gewinn beteiligt ist.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

    Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person behandelt wird. Das bedeutet, dass in einem Rechtsstreit mit einer GmbH nicht etwa die einzelnen Gesellschafter haftbar gemacht werden, sondern nur die GmbH. Bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter nur mit der Höhe ihrer Einlagen, welche zum Geschäftsvermögen gehören. Die Privatvermögen aller bleiben unangetastet.Um diese Rechtsform für sein Unternehmen zu nutzen ist eine gesetzlich geregelte Mindesteinlage notwendig, was die Wahl dieser Rechtsform teuer werden läßt.

    Unternehmergesellschaft UG (auch Mini GmbH)

    Hier handelt es sich um eine „abgespeckte“ Version der GmbH. Die Unternehmergesellschaft kann mit weniger Kapital gegründet werden, allerdings ist dann eine Jährliche Kapitalanhebung von einigen Prozent des Umsatzes vorgeschrieben, um die UG nach einer Weile an die Kapitaldecke der GmbH heranzuführen. Diese Rechtsform für Unternehmen wurde eingeführt um das Abwandern von Gründern in die kostengünstige englische Limited aufzuhalten.

    Limited Ltd

    Die Limited ist die englische Form der GmbH. Theoretisch erhält man dieselbe Sicherheit, wie in einer GmbH, jedoch mit einer deutlich geringeren Mindesteinlage, oft schon ab einem Euro. Um eine Limited zu gründen, benötigt man einen Geschäftssitz in England. Aufgrund einiger Vorkommnisse in den letzten Jahren, haben Limited Firmen in Deutschland allerdings einen schlechten Ruf.

    Die Aktiengesellschaft AG
    Eine AG verkauft Firmenanteile an Investoren, die diese wiederum vollkommen frei weiterverkaufen und handeln können.
    Gründen kann man allein oder mit anderen zusammen, wobei jeder Aktien in der Höhe seiner Einlagen in das Geschäftsvermögen erhält. Wie bei der GmbH ist für die Gründung einer AG eine Mindesteinlage, welche in Aktien aufgeteilt wird, vorgeschrieben. Eine AG ist zu regelmäßigen offenen Berichten verpflichtet. Man benötigt Vorstand, Aufsichtsrat und eine jährliche Hauptversammlung der Aktionäre. Um aus der AG ein Börsennotiertes Unternehmen zu machen, sind noch weitere Auflagen und Vorschriften zu beachten.


    Bei der Wahl der richtigen Rechtsform kann ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt helfen, der als Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt "Unternehmensrecht" gewählt hat. Eine Auswahl kompetenter Lübecker Rechtsanwälte und Kanzleien finden Sie bei www.Lübecker-Anwalt.de.