• Juli 2010

    Sie wollen eine gebrauchte Immobilie kaufen und stehen vor der Kaufentscheidung? Dann sollten Sie sich noch vor der endgültigen Entscheidung mit zwei, drei oder mehr Besichtigungstermine einen Eindruck vom Zustand der angebotenen Immobilien verschaffen. Für Laien stellt dies eine sehr schwierige Aufgabe dar. Sie sollten daher eine ausreichende Checkliste anfertigen, nach deren Sie den Zustand dieser Häuser aufmerksam begutachten können. Spielen Sie einmal vor Ihrem inneren Auge durch, wie Sie gegenwärtig wohnen und wie im Gegensatz hierzu der zu erwartende Wohnkomfort in der infrage kommenden Immobilie sein könnte.

    Es ist ferner zweckmäßig, bereits früh Kontakt zu Fachleuten aufzunehmen, die mit einer Gebäudemodernisierung vertraut sind und eventuell Sie auch gleich bei der Baubesichtigung begleiten könnten.

    Sie können auch einen Gutachter für Bausubstanzen damit beauftragen, um festzustellen, ob die Immobilie überhaupt bauliche Mängel oder Schäden aufweist, die Sie mit blosem Auge und als Laie gar nicht feststellen können.

    Um eine realistische Begutachtung bzw. Baubesichtigung durchführen zu können, sollten wichtige Voraussetzungen gegeben sein. So ist das Tageslicht, gutes Wetter und ausreichend Zeit wichtig, um realistische Beurteilungen abgeben zu können.

    Lassen Sie sich vorab die Grundrisspläne zukommen, denn so können Sie bereits sich zuhause über die örtlichen Begebenheiten informieren und Notizen für Fragen anfertigen.

    Bei älteren Objekten ist es besonders wichtig, die Kellerfundamente und Wände ohne ausreichende Abdichtung, sowie verrostete Stahlträger in Decken oder Gewölbekeller abzuklären. Bereits gealterte und korrodierte Sanitärinstallationen können baldige Renovierungskosten verursachen, die im Kaufpreis mitberücksichtigt werden sollten. Besonders bei Flachdächer kommen vielfach fehlerhafte Ausführungen an älteren Objekten vor, die fachmännisch begutachtet werden sollten, damit später nach dem Einzug keine unvermuteten Kosten auf Sie zukommen.

    Wenn Sie bereits bei der Außenbesichtigung defekte Außenjalousien oder losen Wandputz mit feuchten Stellen im Sockelbereich entdecken, sollten Sie dies beim Makler ansprechen und dementsprechend den Kaufpreis zu reduzieren versuchen.

    Ein nicht unerhebliches Problem können bei gebrauchten Immobilien auch Altlasten und Schadstoffe darstellen. Es kann sowohl innerhalb des Gebäudes, wie auch außen am Gebäude oder aber auf dem Baugrundstück, auf dem das Gebäude steht, auftauchen. So können z. B. asbesthaltige Bodenbeläge aus den früheren Jahren, mit chemischen Holzschutzmitteln behandelte Hölzer oder aber auch an Wand- und Deckenverkleidungen auftauchen.

    Haben Sie die angebotenen Immobilien technisch und rechtlich überprüft, muss auch der Kaufpreis kontrolliert bzw. besprochen werden, um herauszufinden, ob er tatsächlich angemessen ist. Hierzu sollte er mit Vergleichsobjekten in Bezug gesetzt werden.

    Egal, ob Sie eine gebrauchte oder eine neue Immobilie kaufen, hier unterscheiden sich die Kaufverträge leicht. Beide haben gemeinsam, dass die Kaufverträge notariell beurkundet werden müssen. Ist ein Kaufvertrag abgeschlossen, haben Sie grundsätzlich kein Rücktrittsrecht mehr, daher ist die eingehende Überprüfung vor der Unterzeichnung umso wichtiger.

    Rechtlichen Rat rund um den Kaufvertrag können Sie sich bei einem Rechtsanwalt holen, der als Interessens- oder Tätigkeitsschwerpunkt das Kaufrecht bearbeitet und sich zusätzlich auf die Rechtsgebiete Bau- und Architektenrecht spezialisiert hat. Münchner Anwälte, die sich im Kaufrecht auskennen und auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind, finden Sie bei der lokalen Anwaltauskunft Muenchener-Anwalt.de

    Bild: Rike, pixelio.de