• März 2016

    Wer heutzutage der Meinung ist, dass Filesharing-Börsen (p2p, Torrent) eine günstige Alternative zum Kauf von Filmen, Musik oder Computerspielen darstellen, der dürfte seine Ansicht bald ändern. Gegenstand von Abmahnungen kann auch ein Musik-Album sein, oder diverse dort enthaltete Songs.

    So ließ Berichten zufolge Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen diverser Titeldes Albums „Paul Kalkbrenner - 7“ abmahnen. Dem zugrunde liegt die behauptete Rechtsverletzung im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Lieder des Techno-DJs über Online-Tauschbörsen (p2p).

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin