• Februar 2016

    Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber wegen der Folge "The Darkness And The Light" der Serie "The Flash" (2. Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (519,50 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Weitere Titel der 2. Staffel lauten:

    Ep 13 Welcome to Earth-2
    Ep 12 Fast Lane
    Ep 11 The Reverse-Flash Returns
    Ep 10 Potential Energy
    Ep 9 Running to Stand Still
    Ep 8 Legends of Today
    Ep 7 Gorilla Warfare
    Ep 6 Enter Zoom
    Ep 5 The Darkness and the Light
    Ep 4 The Fury of Firestorm
    Ep 3 Family of Rogues
    Ep 2 Flash of Two Worlds
    Ep 1 The Man Who Saved Central City

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin