Februar 2016
Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber wegen der Folge "The Darkness And The Light" der Serie "The Flash" (2. Staffel) ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (519,50 €) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Weitere Titel der 2. Staffel lauten:
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstraße 37
10629 Berlin