• März 2016

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Films "Girlhouse – Töte, was Du nicht kriegen kannst" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin