• Februar 2016

    Im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber ab und fordert eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Dazu macht die Kanzlei ein Vergleichsangebot. Diesmal handelt es sich um Folgen der ersten Staffel der Serie „Blindspot“. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von üblicherweise 519,50 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Folgen der ersten Staffel tragen die Titel:

    Ep 10: „Evil Handmade Instrument”
    Ep 9: „Authentic Flirt”
    Ep 8: „Persecute Envoys”
    Ep 7: „Sent on Tour”
    Ep 6: „Cede Your Soul”
    Ep 5: „Split the Law”
    Ep 4: „Bone May Rot”
    Ep 3: „Eight Slim Grins”
    Ep 2: „A Stray Howl”
    Ep 1: „Pilot”

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
    Schlüterstraße 37
    10629 Berlin