• August 2015

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Serie "2 Broke Girls" ab. Den Betroffenen wird zur Last gelegt, diverse Folgen der 4. Staffel unerlaubt verbreitet zu haben.

    Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 519,50 EUR pro Folge sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Download = Verbreitung?

    Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

    Folgen der 4. Staffel:

    Ep 22 And the Disappointing Unit
    Ep 21 And the Grate Expectations
    Ep 20 And the Minor Problem
    Ep 19 And the Look of the Irish
    Ep 18 And the Taste Test
    Ep 17 And the High Hook-Up
    Ep 16 And the Zero Tolerance
    Ep 15 And the Fat Cat
    Ep 14 And the Cupcake Captives
    Ep 13 And the Great Unwashed
    Ep 12 And the Knock Off Knockout
    Ep 11 And the Crime Ring
    Ep 10 And the Move-in Meltdown
    Ep 9 And the Past and the Furious
    Ep 8 And the Fun Factory
    Ep 7 And a Loan for Christmas
    Ep 6 And the Model Apartment
    Ep 5 And the Brand Job
    Ep 4 And the Old Bike Yarn
    Ep 3 And the Childhood Not Included
    Ep 2 And the DJ Face
    Ep 1 And the Reality Problem

    Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann