
August 2015
Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Serie "2 Broke Girls" ab. Den Betroffenen wird zur Last gelegt, diverse Folgen der 4. Staffel unerlaubt verbreitet zu haben.
Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 519,50 EUR pro Folge sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.
Download = Verbreitung?
Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen p2p-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der „Verbreitung“ des geschützten Werkes ist so auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.
Folgen der 4. Staffel:
Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.
Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann