• April 2016

    Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter.

    Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit.

    Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Auch die Modekette Zero musste vor einigen Tagen Insolvenzantrag stellen. Auch weitere bekannte Modehersteller haben zu kämpfen.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Milde Winter, volle Lager, harter Konkurrenzkampf und das zunehmende Online-Geschäft machen vielen Modeherstellern derzeit das Leben schwer. Da mag es zwar ein Trost sein, dass die operativen Geschäfte zunächst weiterlaufen und die Steilmann-Gruppe einen Brückeninvestor sucht – ein Versprechen für eine bessere Zukunft ist es nicht. Daher müssen die Steilmann-Anleger weiterhin um ihr investiertes Geld bangen. Es geht um viel Geld. Immerhin 88 Millionen Euro hat das Unternehmen über Mittelstandsanleihen eingesammelt, rund 9 Millionen Euro über Aktien, auch wenn der Börsengang vor einem knappen halben Jahr enttäuschend verlief. Dieses Geld steht nach der Insolvenz im Feuer und die Anleger sollten aktiv werden, wenn sie Verluste vermeiden wollen.

    Besonders für die Aktionäre dürfte in einem möglichen regulären Insolvenzverfahren so gut wie nichts zu holen sein, da ihre Forderungen erst nach denen der übrigen Gläubiger bedient werden. Etwas besser sieht es in diesem Zusammenhang für die Anleihe-Anleger aus. Allerdings ist nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzquote ausreichen wird, um die Forderungen vollständig zu bedienen. Daher sind auch hier hohe Verluste zu erwarten.

    Daher sollten sowohl Aktionäre als auch Anleihe-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Insbesondere sollten die Emissionsprospekte unter die Lupe genommen werden. Sind die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein. Das kann auch im Hinblick auf den Börsengang interessant sein. Außerdem können Forderungen aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.