• September 2017

    Nachdem die HSH Nordbank das Sanierungskonzept der Rickmers Gruppe abgelehnt hatte, folgte Anfang Juni der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung der Rickmers Holding AG, dem das Amtsgericht Hamburg zugestimmt hat. Für die Anleihe-Anleger, die insgesamt 275 Millionen Euro in die Reederei gepumpt haben, sind nun hohe finanzielle Verluste zu befürchten, die nah an den Totalverlust heranreichen könnten.

    In Eigenverwaltung soll die Rickmers Gruppe mit Hilfe eines Sachwalters nun wieder auf Kurs gebracht werden. Die Suche nach Investoren läuft. Allerdings ist das Unternehmen hoch verschuldet, die Anleihe-Schulden sind nur ein Teil des Schuldenbergs. Schon bevor der Sanierungsplan gescheitert war, hatte die Rickmers Holding klargemacht, dass die Ablehnung des Konzepts wahrscheinlich die Insolvenz bedeuten würde und nur mit einer bescheidenen Insolvenzquote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen sei.

    Als die Anleihe-Anleger sich 2013 für ihre Investition entschieden, hatten sie noch ganz andere Hoffnungen. Jährliche Zinsen in Höhe von 8,875 Prozent sollten sprudeln und die Anleihe im Juni 2018 zurückgezahlt werden. Inzwischen stehen die Anleger vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Die Zukunft der Rickmers Gruppe ist weiter ungewiss. Es ist aber davon auszugehen, dass die Gläubiger in jedem Fall mit erheblichen Einschnitten rechnen müssen. Die Anleihe-Anleger können sich aber gegen die drohenden Verluste wehren und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Als die Rickmers-Anleihe 2013 emittiert wurde, steckte die Handelsschifffahrt schon seit Jahren in der Krise. Dass die Schuldverschreibungen trotzdem mit Zinsen in Höhe von fast neun Prozent versüßt werden sollten, hätte natürlich ein Warnsignal für die Anleger sein können. Allerdings sind die Anleger in der Regel keine Fachleute. Umso dringender wäre eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken gewesen. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken und auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein.

    Außerdem kann auch der Emissionsprospekt der Rickmers-Anleihe genau geprüft werden. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und den Anleger über alle für seine Entscheidung wesentlichen Faktoren informieren. Sind die Prospektangaben aber fehlerhaft oder auch nur irreführend können für die Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung entstanden sein.