• September 2010

    Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich selbstständig zu machen, muss sich auch mit dem Thema der Rechtsform auseinandersetzen. Seit Anfang 2009 gibt es für die englische Limited eine Alternative, die so genannte „GmbH light“, die bei Jungunternehmer mit einer noch relativ niedrigen Kapitaldecke immer mehr geschätzt wird. Ein Grund dafür kann man wohl annehmen, da für viele Firmengründer die 25 000 Euro, die zu Beginn der Geschäftstätigkeit in eine neu gegründete normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht werden müssen, oft ein nicht zu überwindbares Hindernis darstellen.

    Vor dem Jahr 2009 bot sich nur den künftigen Selbstständigen als Unternehmensgründer die Alternative einer Limited-Gesellschaft in Großbritannien an. Limited oder abgekürzt „Ltd.“ Es ist die Bezeichnung für Private Company Limited by Shares, die bei uns in Deutschland ein Imageproblem hat. Da im Gegensatz zur GmbH es sich hierbei zu offensichtlich um eine haftungsfreiere Alternative handelt und auch ein Geschäftsbericht in englischer Sprache vorgelegt werden muss, bewegt sich der Gründer zwischen zwei Rechtssystemen und zwar gesellschaftlich im britischen Recht und steuerlich sowie finanziell im britischen und deutschen Recht, was zu Verwirrungen führen kann.

    Es gab auch für die neue „GmbH light“, der haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft, im Vorfeld viele kritische Stimmen, die zahllose unseriöse Geschäftemacher befürchteten. Es klingt nämlich verlockend als Gründer einer Unternehmensgesellschaft, die teilweise auch als Mini-GmbH bezeichnet wird, nur lediglich einen Euro Stammkapital zu Beginn bereithalten zu müssen. Trotzdem sind noch Unterschiede zu der Ltd. festzuhalten, denn für eine GmbH werden auch bei der Ein-Euro-GmbH die erforderlichen Rücklagen notwendig, aber die UG-Gründer können in jedem Geschäftsjahr ein Viertel ihres Gewinnes zurücklegen, bis die erforderlichen 25 000 Euro aufgelaufen sind. Dies reduziert für die Selbstständigen natürlich den wirtschaftlichen Druck in der Anfangsphase und gerade in schwierigen Zeiten wird diese Möglichkeit als optimale Rechtsform für Existenzgründer ohne große Rücklagen gesehen.
    Auch hat die „GmbH light“ die Möglichkeit sich in eine normale GmbH umzuwandeln, sobald das erforderliche Stammkapital beisammen ist. Meist genügt ein ausgefüllter Muster-Gesellschaftsvertrag zur notariellen Beglaubigung und somit lassen sich Zeitaufwand, Beratung und bürokratische Hürden vermeiden. Auch für diese Rechtsform gelten die Bestimmungen des HGB und die Verpflichtung zur doppelten Buchführung.

    Rechtsanwälte in Oldenburg stehen Ihnen gern beratend zur Seite, um die richtige Rechtsform für Sie zu finden. Am besten Sie suchen Ihren Anwalt in Oldenburg beim lokalen Anwaltsuchdienst Oldenburger-Anwalt.de.