• Oktober 2009

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung ist für einen Arbeitnehmer von existentieller Bedeutung und zwar nicht nur, weil sich mit Ablauf der Kündigungsfrist das bisherige Einkommen drastisch reduziert. Um so wichtiger ist das Wissen über die geltende Rechtslage und die schnelle Reaktion, die nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung zu erfolgen hat. Versäumen Sie diese Frist, die mit dem Zugang der Kündigung beginnt, läuft oft überhaupt nichts mehr.

    Nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung muss zunächst darüber entschieden werden, ob gegen die Kündigung vorgegangen werden soll, denn eines ist sicher:

    Wenn Sie gegen die Kündigung nichts unternehmen, wird sie wirksam!

    Wegen der Komplexität der Materie benötigen Sie rechtliche Unterstützung, die wir Ihnen durch einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht garantieren können. Mit unseren Büros in Hamburg und Berlin können wir bundesweit für Sie tätig werden.

    Wir besprechen mit Ihnen zunächst, wie sich Ihre Position im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsgesprächen darstellt und führen bei Bedarf erste Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber. Gegebenenfalls erheben wir für Sie fristgemäß eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht und vertreten Sie im Gerichtsverfahren durch alle Instanzen.

    Abhängig von der Rechtslage werden wir in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, eine auf Ihre Bedürfnisse und die Prozesslage zugeschnittene Lösung zu erreichen, die alle sonstigen Streitpunkte (Abfindung, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Freistellung, etc.) einbezieht.